Benutzungsordnung WLAN smb

 

Benutzungsregeln für das Drahtlosnetzwerk (WLAN) der Staatlichen Museen zu Berlin
  1. Die Benutzerin oder der Benutzer des WLAN erhält einen eigenen Bereich, im folgenden Account genannt, welcher durch ein geheim zu haltendes und geeignetes, d.h. nicht einfach zu erratendes Passwort, das möglichst regelmäßig geändert werden sollte, zu schützen ist.
  2. Der Account darf ausschließlich von der Benutzerin oder dem Benutzer mit gültigem Bibliotheksausweis der Kunstbibliothek persönlich genutzt werden. Eine Nutzung durch andere Personen oder die Weitergabe des Passwortes ist nicht zulässig. Mit Ablauf der Gültigkeit des Bibliotheksausweises erlischt automatisch auch der WLAN-Zugang.
  3. Die Staatlichen Museen zu Berlin stellen einen vorkonfigurierten WLAN-Client mit einer schriftlichen Anleitung zu dessen Installation zur Verfügung. Weitere technische Unterstützung kann bei der Installation des Clients auf den Benutzergeräten nicht geleistet werden.
  4. Die Benutzung ist zunächst auf http (World Wide Web) beschränkt.
  5. Technische Mängel, unabsichtlich erhaltene Informationen oder erkannte Sicherheitslücken sind den Staatlichen Museen zu Berlin unverzüglich zu melden.
  6. Jede missbräuchliche Nutzung des Netzes ist verboten. Gesetzeswidrige Internetadressen und Adressen mit jugendgefährdenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten sowie Inhalte, die die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen, dürfen nicht aufgerufen werden. Auf die einschlägigen Rechts- und Schutzvorschriften insbesondere im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht wird verwiesen.

    Unter die missbräuchliche Nutzung fällt insbesondere:
    • kommerzielle Nutzung des WLAN-Zuganges
    • Verstöße gegen das geltende Urheberrecht, insbesondere der illegale Download und/oder Upload von Dateien und Programmen
    • unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzerinnen oder Nutzer
    • Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und / oder Vernichtung von Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer insbesondere durch Verbreitung von Computerviren
    • Netzbehinderung, d. h. Behinderung und / oder Störung des Netzbetriebes oder anderer WLAN-Nutzerinnen oder -Nutzer, z. B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz, etwa durch Versuche zum "Knacken" von Passwörtern, nicht angekündigte und / oder unbegründete massive Belastung des Netzes zum Nachteil anderer Nutzerinnen oder Nutzer bzw. Dritter.
  7. Die Staatlichen Museen zu Berlin gewährleisten nicht, dass ihre Dienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Sie haften dabei nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen verursacht werden, es sei denn, dies beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Staatlichen Museen zu Berlin.
  8. Die Staatlichen Museen zu Berlin sind berechtigt, im Falle einer Fehlfunktion oder bei Verdacht auf Missbrauch alle auf dem Account befindlichen Daten einzusehen und die gespeicherten Protokolle des Netzwerkverkehrs zu überprüfen.
  9. Haftungsausschluss: Die Staatlichen Museen zu Berlin übernehmen insbesondere keine Haftung für:
    • Schäden, die an privaten Rechnern innerhalb der Räume der Staatlichen Museen zu Berlin entstehen. Dies schließt auch Schäden und Folgeschäden ein, die durch (evtl. fehlerhafte) Beratung und Hilfestellungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder durch Installation und Konfiguration von Software, die die Staatlichen Museen zu Berlin bereitstellen, entstehen. Insbesondere haften die Staatlichen Museen zu Berlin nicht für Dateien und Systemeinstellungen, die gelöscht oder modifiziert werden, für Viren, Trojaner, Würmer und andere Schadprogramme, die den privaten Rechner befallen können. Weiterhin haften die Staatlichen Museen zu Berlin nicht für Tippfehler der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, Hardwareschäden und Diebstahl sowie Vernichtung von Daten und Programmen, insbesondere durch "Infizierung" mit Computerviren.
    • Materielle und immaterielle Schäden, die durch Zugriff auf offene Ressourcen (z.B. freigegebene Verzeichnisse) bei privaten Rechnern, die mit dem WLAN verbunden sind, entstehen. Beispiele hierfür sind: Infizierung mit Computerviren und Ausspionieren oder Zerstörung privater Daten.
  10. Verstöße gegen die in diesen Benutzungsregeln für das Drahtlosnetzwerk (WLAN) festgelegten Bestimmungen können mit dem Ausschluss von der Benutzung des WLAN geahndet werden. Bei Straftatverdacht erfolgt eine Anzeige.
  11. Die vorstehende Hausordnung mit Regelungen zur WLAN-Nutzung ergänzt die aktuellen Benutzungsordnungen der Staatlichen Museen zu Berlin und der Kunstbibliothek.

Berlin, den 01.02.2011

Staatliche Museen zu Berlin
Preußischer Kulturbesitz
Der Generaldirektor

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